Paul McCartney will Rechte an Beatles-Songs sichern .


Paul McCartney will sich mit einer Klage gegen den Musikverlag Sony ATV die Rechte an zahlreichen Beatles-Songs zurückholen. In der am Mittwoch in New York eingereichten Klage hieß es, der Ex-Beatle habe den Musikverlag schon früher darüber informiert, dass er die Rechte an den Liedern zurückhaben will, die er gemeinsam mit John Lennon geschrieben hatte. Sony habe aber bis heute nicht reagiert.

Nach dem US-Urheberrechtsgesetz von 1976 können Künstler die Rechte an Liedern zurück erlangen, wenn diese älter als 35 Jahre sind - bei Songs, die vor 1978 geschrieben wurden, beträgt die Frist 56 Jahre. Die erste Single der Beatles, "Love me do", kam 1962 auf den Markt, die Fristenregelung würde somit im kommenden Jahr greifen.

Der im Juni 2009 verstorbene Popstar Michael Jackson hatte 1985 den Musikverlag ATV gekauft, der unter anderem die Rechte an allen Beatles-Songs hielt. Später ging der Verlag in ein Joint Venture mit Sony über. Im September 2016 übernahm der japanische Konzern dann für 750 Millionen Dollar (702 Millionen Euro) auch Jacksons 50-prozentigen Anteil.

Vor McCartney hatte die britische Popband Duran Duran eine ähnliche Klage gegen Sony ATV vor einem britischen Gericht eingereicht. Im Dezember kamen die Richter jedoch zu dem Schluss, dass das US-Gesetz zum Urheberrecht nicht für Großbritannien gilt.

Rekord Sensation in Australien und Amerika vor 60 Jahren

Die Plätze 1 bis 6 belegten am 27. März 1964 in den australischen Single Charts die Beatles mit:   "I Saw Her Standing There"...